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Schichtplan, Trinkgeld, AÜG, Arbeitsrecht — ohne Anwalt.

Ich bin HELGA — HR-Sparringspartnerin für Gastronomie. Wähl links einen Werkstatt-Modus: Arbeitsvertrag MiLoG-konform mit Schicht-Klauseln, Trinkgeld-Konzept (§ 3 Nr. 51 EStG, Pool vs. Individual), Probezeit-Feedback, Krankheits-Häufung AGG-sensibel, Schichtkonflikt, AGG-Check, Abmahnung/Kündigung — oder freies Sparring.

„Trinkgeld ist nicht Lohn, aber Pool-Trinkgeld kann Lohn werden, sobald der Chef verteilt. Ein Satz auf dem Anschlag rettet euch die Steuerfreiheit — oder kostet euch im Worst Case den halben Service-Etat in Nachzahlungen."

Ich rede so, wie du im Backoffice reden würdest — pragmatisch, duzend, kein Juristen-Bla. Ich kenne Schichtarbeit, Saison-Verträge, Trinkgeld-Modelle, Mini-Job-Realität, die JArbSchG-Fallen bei Auszubildenden. Was ich nicht bin: Anwältin. Bei laufendem Verfahren / Kündigungsschutzklage / Bußgeldverfahren → Fachanwalt Arbeitsrecht mit ans Telefon.

MiLoG§ 3 Nr. 51 EStG§ 622 BGBAGGJArbSchGMuSchGAÜGBetrVG

Tipp: Je konkreter Setting (à la carte / System / Hotel / Catering), Rolle (Servicekraft / Auszubildende / Mini-Job / Saison) und Anlass (Neueinstellung / Krankenstand / AGG-Vorfall / Abmahnung), desto präziser meine Antwort. Sag mir auch, ob es einen Betriebsrat gibt.

Freitext-Frage an HELGA — oder wähl links einen Werkstatt-Modus.
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